Q&A

Welche Versi­che­rung braucht man wirk­lich

Sie haben Fragen — wir die Antwor­ten

Die Versi­che­rungs­welt ist komplex. Wir möch­ten versu­chen, Ihnen mit den Antwor­ten zu den am häufigs­ten gestell­ten Fragen einen besse­ren Über­blick zu verschaf­fen.

1. Warum benö­tigt man eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Im Bürger­li­ches Gesetz­buch (BGB) § 823 Scha­dens­er­satz­pflicht gilt folgen­des:

„Wer vorsätz­lich oder fahr­läs­sig das Leben, den Körper, die Gesund­heit, die Frei­heit, das Eigen­tum oder ein sons­ti­ges Recht eines ande­ren wider­recht­lich verletzt, ist dem ande­ren zum Ersatz des daraus entste­hen­den Scha­dens verpflich­tet.“
Eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung leis­tet für Sie Scha­dens­er­satz und prüft, ob und in welcher Höhe eine Scha­dens­er­satz­pflicht besteht. Außer­dem wehrt die Versi­che­rung unbe­rech­tigte Ansprü­che für Sie ab – even­tu­ell sogar vor Gericht.

Daher ist eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­zicht­bar, denn ohne Versi­che­rung müssen die Kosten selbst getra­gen werden und das kann sehr teuer werden, gerade wenn Menschen verletzt werden.

2. Was ist in einer Haus­rat­ver­si­che­rung versi­chert?

In der Haus­rat­ver­si­che­rung ist das gesamte beweg­li­che Eigen­tum, welches sich in der Wohnung und in den Neben­räu­men befin­det, versi­chert.
Ihr Haus­rat ist in der Regel gegen folgende Gefah­ren versi­chert:

- Feuer
- Blitz­schlag, Explo­sion oder Implo­sion
- Einbruch­dieb­stahl
- Sturm (ab Wind­stärke 8) und Hagel
- Leitungs­was­ser
- Über­span­nung

3. Was ist in einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung versi­chert?

Eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bietet eine sinn­volle Absi­che­rung für Ihr Fahr­zeug.
Versi­chert ist z.B.:

- Brand, Explo­sion
- Kurz­schluss an der Verka­be­lung inkl. Folge­schä­den
- Dieb­stahl, Raub und Unter­schla­gung
- Elemen­tar (Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung, Lawi­nen, Dach­la­wi­nen, Erdrutsch, Erdbe­ben und Vulkan­aus­bruch)
- Zusam­men­stoß mit Tieren (z.B. Wild­scha­den)
- Glas­bruch­schä­den
- Tier­biss an Kabeln, Schläu­chen, Leitun­gen, Manschet­ten und Dämm­ma­te­rial sowie Folge­schä­den (z.B. Marder­biss)

Schä­den in der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung führen nicht zu einer Höher­stu­fung einer Scha­den­frei­heits­klasse.

4. Muss man eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung haben?

Eine grund­sätz­li­che Pflicht zum Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung besteht nicht. Benö­ti­gen Sie aller­dings bei einem Neubau oder einem Erwerb einer Immo­bi­lie eine Finan­zie­rung, bestehen häufig die Banken auf eine Gebäu­de­ver­si­che­rung. Aller­dings ist es für jeden Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie sinn­voll, dieses vor den finan­zi­el­len Folgen eines Scha­dens zu schüt­zen.

5. Weshalb ist eine Haus-und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll?

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für alle Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer, Grund­be­sit­zer, Vermie­ter oder Verpäch­ter von bebau­ten oder unbe­bau­ten Grund­stü­cken eine sinn­volle Sache. Beson­ders für Eigen­tü­mer, die selbst nicht in der Immo­bi­lie wohnen und diese ledig­lich vermie­ten, ist diese Versi­che­rung unab­ding­bar.
Sollte den Mietern, Besu­chern oder Passan­ten auf Ihrem Grund und Boden etwas passie­ren, haftet der Eigen­tü­mer für den entstan­de­nen Scha­den.

6. Ist eine Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich absetz­bar?

Die Beiträge zur Unfall­versicherung zählen als Vorsorge­auf­wendungen und sind als Sonder­aus­ga­ben demzu­folge absetz­bar. Aller­dings sind die Höchst­gren­zen der Vorsor­ge­auf­wen­dun­gen im Einzel­fall zu prüfen.

7. Ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinn­voll?

Da gesetz­lich versi­cherte Pati­en­ten nur einen gerin­gen Zuschuss erhal­ten, ist der Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung durch­aus empfeh­lens­wert.

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung leis­tet z. B. für Zahn­ersatz (Kronen, Brücken, Implan­tate), Zahn­be­hand­lung (Kunst­stoff­fül­lun­gen) und profes­sio­nelle Zahn­rei­ni­gung und vieles mehr. Die Versi­che­rung erstat­tet den vertrag­lich verein­bar­ten Prozent­satz der Zahn­arzt­rech­nung.

8. Wann sollte man eine BU abschlie­ßen?

Grund­sätz­lich ist eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung die ideale Lösung um den Verlust der eige­nen Arbeits­kraft abzu­si­chern. Jeder Berufs­tä­tige sollte versu­chen, eine BU-Rente abzu­schlie­ßen, denn es gibt in jedem Beruf das Risiko berufs­un­fä­hig zu werden.

Beson­ders in körper­lich anstren­gen­den sowie geis­tig heraus­for­dern­den Beru­fen ist die Gefahr deut­lich erhöht. Für diese Berufs­grup­pen ist daher eine BU-Versi­che­rung beson­ders sinn­voll, um die eigene Exis­tenz ausrei­chend abzu­si­chern.

9. Welche Versi­che­run­gen sind wich­tig?

Das ist immer ein biss­chen von den persön­li­chen Lebens­um­stän­den abhän­gig. Dennoch gibt es Versi­che­run­gen, die für fast jeden sinn­voll sind, weil sie exis­ten­zi­elle Lebens­ri­si­ken absi­chern:

- Kran­ken­ver­si­che­rung
- Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung
- Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung
- Haus­rat­ver­si­che­rung
- Private Rente und Lebens­ver­si­che­rung
- Auto­ver­si­che­rung
- Unfall­ver­si­che­rung

10. Welche Versi­che­run­gen braucht man als Fami­lie?

Auch hier sind die Versi­che­run­gen wich­tig, die man auch als Single habe sollte.

- Kran­ken­ver­si­che­rung
- Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung
- Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung
- Haus­rat­ver­si­che­rung
- Private Rente und Lebens­ver­si­che­rung
- Auto­ver­si­che­rung
- Unfall­ver­si­che­rung

Wird jedoch eine Fami­lie gegrün­det und kommen Kinder hinzu, sollte man Fami­li­en­ta­rife wählen um alle Perso­nen in der häus­li­chen Gemein­schaft abzu­si­chern.
Außer­dem kann eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um bei einem Todes­fall das finan­zi­elle Risiko zu mini­mie­ren.

11. Wann kann man seine Versi­che­rung kündi­gen?

Die Kündi­gungs­fris­ten und ‑bedin­gun­gen können je nach Art der Versi­che­rung und dem Vertrag vari­ie­ren. In der Regel kann man seine Versi­che­rung jedoch zum Ende der Vertrags­lauf­zeit oder unter bestimm­ten Umstän­den außer­or­dent­lich kündi­gen.

Bei einer regu­lä­ren Kündi­gung zum Ende der Vertrags­lauf­zeit ist es wich­tig, die Kündi­gungs­frist einzu­hal­ten. Diese ist meist im Versi­che­rungs­ver­trag fest­ge­legt und beträgt häufig einen oder drei Monate vor dem Ablauf­da­tum des Vertra­ges.

Die Kündi­gungs­fris­ten und ‑bedin­gun­gen können je nach Art der Versi­che­rung und dem Vertrag vari­ie­ren. In der Regel kann man seine Versi­che­rung jedoch zum Ende der Vertrags­lauf­zeit oder unter bestimm­ten Umstän­den außer­or­dent­lich kündi­gen.

Bei einer regu­lä­ren Kündi­gung zum Ende der Vertrags­lauf­zeit ist es wich­tig, die Kündi­gungs­frist einzu­hal­ten. Diese ist meist im Versi­che­rungs­ver­trag fest­ge­legt und beträgt häufig einen oder drei Monate vor dem Ablauf­da­tum des Vertra­ges.

12. Wer muss eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen?

Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Unter­neh­men und Selbst­stän­dige empfeh­lens­wert, da sie eine finan­zi­elle Absi­che­rung bei Schä­den Drit­ter bietet, die im Rahmen der betrieb­li­chen Tätig­keit verur­sacht werden.

In eini­gen Fällen kann eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sogar gesetz­lich vorge­schrie­ben sein, beispiels­weise für bestimmte Berufs­grup­pen wie Ärzte oder Archi­tek­ten. Auch für Unter­neh­men, die bestimmte öffent­li­che Aufträge ausfüh­ren möch­ten, kann der Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung Bedin­gung sein.

Selbst wenn eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht gesetz­lich vorge­schrie­ben ist, kann sie dennoch sinn­voll sein, um sich vor hohen Kosten und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen zu schüt­zen. In vielen Fällen wird der Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung daher auch von Geschäfts­part­nern oder Kunden erwar­tet.

13. Wie hoch muss eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung sein?

Die Höhe einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung hängt von verschie­de­nen Fakto­ren ab, wie zum Beispiel den indi­vi­du­el­len Wünschen und Vorstel­lun­gen hinsicht­lich der Bestat­tungs­kos­ten, dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang und der gewähl­ten Versi­che­rungs­ge­sell­schaft.

Als grobe Orien­tie­rung kann man davon ausge­hen, dass die Bestat­tungs­kos­ten in Deutsch­land im Durch­schnitt zwischen 5.000 und 8.000 Euro liegen. Bei der Wahl einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung sollte man also eine Versi­che­rungs­summe wählen, die diese Kosten abdeckt.

Es ist jedoch auch möglich, eine höhere Versi­che­rungs­summe zu wählen, um beispiels­weise auch weitere Kosten wie Grab­pflege oder Trau­er­feier abzu­de­cken oder um den Hinter­blie­be­nen eine finan­zi­elle Absi­che­rung zu bieten.

Es ist empfeh­lens­wert, sich vor Abschluss einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung einge­hend zu infor­mie­ren und verschie­dene Ange­bote von Versi­che­rungs­ge­sell­schaf­ten zu verglei­chen.

14. Wann ist eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinn­voll?

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist sinn­voll, wenn man finan­zi­elle Verpflich­tun­gen hat, die im Falle des eige­nen Todes noch bestehen blei­ben und die Hinter­blie­be­nen belas­ten könn­ten. Dazu gehö­ren beispiels­weise:

- Die Tilgung von Kredi­ten oder Hypo­the­ken
- Die finan­zi­elle Absi­che­rung der Fami­lie und Kinder
- Die Deckung der Kosten für die eigene Beer­di­gung

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist vor allem für Perso­nen mit Kindern oder Ehepart­nern empfeh­lens­wert, die im Todes­fall auf das Einkom­men des Verstor­be­nen ange­wie­sen sind. Auch Selbst­stän­dige und Unter­neh­mer, die für ihre Fami­lie finan­zi­ell sorgen, soll­ten eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung in Betracht ziehen.

Die Höhe der Versi­che­rungs­summe sollte an die indi­vi­du­el­len Bedürf­nisse und Verpflich­tun­gen ange­passt sein. Es ist empfeh­lens­wert, sich vor Abschluss einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung von einem unab­hän­gi­gen Exper­ten bera­ten zu lassen, um die passende Versi­che­rungs­summe und die besten Kondi­tio­nen zu finden.

15. Wofür benö­tigt man eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist eine Versi­che­rung, die eine Person oder ein Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Belas­tun­gen schützt, die mit recht­li­chen Ausein­an­der­set­zun­gen verbun­den sein können. Hier sind einige typi­sche Gründe, warum jemand eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung benö­ti­gen könnte:

- Arbeits­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann dazu beitra­gen, die Kosten für Anwälte und Gerichts­ver­fah­ren bei arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten wie Kündi­gung, Lohn- oder Gehalts­for­de­run­gen und Diskri­mi­nie­rung zu decken.

- Vertrags­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann helfen, die Kosten für recht­li­che Ausein­an­der­set­zun­gen zu decken, die im Zusam­men­hang mit Verträ­gen stehen, wie z.B. Strei­tig­kei­ten über Kauf­ver­träge, Miet­ver­träge oder Service­ver­träge.

- Verkehrs­un­fälle: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann auch helfen, die Kosten für Anwälte und Gerichts­ver­fah­ren im Zusam­men­hang mit Verkehrs­un­fäl­len zu decken.

- Straf­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann die Kosten für die Vertei­di­gung gegen straf­recht­li­che Vorwürfe decken.

- Steu­er­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann helfen, die Kosten für Anwälte und Gerichts­ver­fah­ren im Zusam­men­hang mit steu­er­li­chen Fragen und Strei­tig­kei­ten zu decken.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genauen Bedin­gun­gen und Deckun­gen einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung von Versi­che­rer zu Versi­che­rer unter­schied­lich sind. Es empfiehlt sich daher, die Ange­bote verschie­de­ner Anbie­ter sorg­fäl­tig zu verglei­chen, um sicher­zu­stel­len, dass man die beste Versi­che­rung für seine indi­vi­du­el­len Bedürf­nisse auswählt.

16. Was kostet eine Unfall­ver­si­che­rung?

Die Kosten für eine Unfall­ver­si­che­rung können je nach verschie­de­nen Fakto­ren wie  Alter, Geschlecht, Beruf, Gesund­heits­zu­stand und dem Umfang der gewünsch­ten Leis­tun­gen vari­ie­ren.

Im Durch­schnitt kann man mit einem jähr­li­chen Beitrag von etwa 50 bis 300 Euro für eine Unfall­ver­si­che­rung rech­nen. Jedoch können die Kosten auch darüber oder darun­ter liegen, je nach indi­vi­du­el­len Umstän­den.

Es ist empfeh­lens­wert, verschie­dene Ange­bote von Versi­che­rungs­un­ter­neh­men zu verglei­chen und die Bedin­gun­gen genau zu prüfen, bevor man sich für eine Unfall­ver­si­che­rung entschei­det.

17. Wo ist eine Hunde­haft­pflicht­ver­si­che­rung Pflicht?

In Deutsch­land ist eine Hunde­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung in den meis­ten Bundes­län­dern gesetz­lich vorge­schrie­ben. Genauer gesagt, verlan­gen derzeit (Stand: Mai 2023) 14 von 16 Bundes­län­dern eine solche Versi­che­rung. Die beiden Bundes­län­der, in denen noch keine gesetz­li­che Pflicht besteht, sind Berlin und Bran­den­burg.

Die Anfor­de­run­gen an eine Hunde­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung können von Bundes­land zu Bundes­land leicht vari­ie­ren. Im Allge­mei­nen muss die Versi­che­rung jedoch eine Deckungs­summe von mindes­tens 500.000 Euro aufwei­sen und bestimmte Scha­dens­fälle abde­cken, wie z.B. Verlet­zun­gen von Perso­nen durch den Hund oder Schä­den an Sachen Drit­ter, die durch den Hund verur­sacht werden.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Hunde­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht nur gesetz­lich vorge­schrie­ben ist, sondern auch dazu dient, den Halter vor mögli­chen finan­zi­el­len Schä­den zu schüt­zen, die durch den Hund entste­hen könn­ten.

18. Was deckt eine Tier OP Versi­che­rung ab?

Eine Tier-OP-Versi­che­rung ist eine spezi­elle Art von Tier­kran­ken­ver­si­che­rung, die sich auf chir­ur­gi­sche Eingriffe an Ihrem Haus­tier konzen­triert. Die Deckung und Bedin­gun­gen einer Tier-OP-Versi­che­rung können von Versi­che­rung zu Versi­che­rung unter­schied­lich sein.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Tier-OP-Versi­che­run­gen in der Regel bestimmte Ausschlüsse und Begren­zun­gen haben, wie z.B. bestimmte Vorer­kran­kun­gen, Verhal­tens­pro­bleme und Kosten für Routi­ne­un­ter­su­chun­gen und Impfun­gen. Es ist daher ratsam, die Bedin­gun­gen der Versi­che­rung sorg­fäl­tig zu prüfen, bevor man sich für eine bestimmte Tier-OP-Versi­che­rung entschei­det.

19. Wer kann eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge abschlie­ßen?

Eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge (bAV) kann von Arbeit­neh­mern abge­schlos­sen werden, die bei einem Arbeit­ge­ber beschäf­tigt sind, der eine bAV anbie­tet. Der Arbeit­ge­ber ist in der Regel der Initia­tor und Anbie­ter der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge. Es gibt verschie­dene Formen der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge, die je nach Arbeits­ver­hält­nis und Arbeit­ge­ber unter­schied­lich gestal­tet sein können.

Folgende Perso­nen­grup­pen können eine bAV abschlie­ßen:
- Arbeit­neh­mer mit einem Arbeits­ver­trag: Arbeit­neh­mer mit einem regu­lä­ren Arbeits­ver­trag können eine bAV abschlie­ßen, wenn ihr Arbeit­ge­ber eine solche anbie­tet.
- Beamte und Rich­ter: Beamte und Rich­ter können eben­falls eine bAV abschlie­ßen, wenn ihr Arbeit­ge­ber dies anbie­tet.
- Selb­stän­dige und Frei­be­ruf­ler: Selb­stän­dige und Frei­be­ruf­ler können eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge abschlie­ßen, wenn sie für sich selbst ein Unter­neh­men grün­den und in der Lage sind, eine solche Vorsorge selbst zu orga­ni­sie­ren.
- Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH können eben­falls eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge abschlie­ßen, wenn die Voraus­set­zun­gen dafür erfüllt sind.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Bedin­gun­gen und Ausge­stal­tung einer bAV von Arbeit­ge­ber zu Arbeit­ge­ber unter­schied­lich sein können. Arbeit­neh­mer soll­ten sich daher immer genau über die bAV-Rege­lun­gen ihres Arbeit­ge­bers infor­mie­ren und gege­be­nen­falls eine unab­hän­gige Bera­tung in Anspruch nehmen.

20. Wann benö­tigt man eine Veran­stal­ter­haft­pflicht?

Eine Veran­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist sinn­voll, wenn Sie eine Veran­stal­tung orga­ni­sie­ren, bei der andere Perso­nen zu Scha­den kommen könn­ten. Eine solche Versi­che­rung kann Sie vor mögli­chen finan­zi­el­len Schä­den schüt­zen, die durch Verlet­zun­gen oder Sach­schä­den bei Teil­neh­mern, Besu­chern oder Drit­ten entste­hen können.

Eine Veran­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann insbe­son­dere in folgen­den Fällen empfeh­lens­wert sein:
- Veran­stal­tun­gen mit vielen Teil­neh­mern: Wenn Sie eine Veran­stal­tung orga­ni­sie­ren, bei der viele Menschen teil­neh­men, z.B. ein Konzert, eine Messe oder ein Sport­event, besteht ein höhe­res Risiko für Verlet­zun­gen und Schä­den.
- Veran­stal­tun­gen mit gefähr­li­chen Akti­vi­tä­ten: Wenn Ihre Veran­stal­tung gefähr­li­che Akti­vi­tä­ten beinhal­tet, wie z.B. Extrem­sport­ar­ten oder Feuer­werke, besteht ein höhe­res Risiko für Verlet­zun­gen und Sach­schä­den.
- Veran­stal­tun­gen in öffent­li­chen Räumen: Wenn Ihre Veran­stal­tung in öffent­li­chen Räumen statt­fin­det, wie z.B. einem Park oder einem öffent­li­chen Platz, können unvor­her­ge­se­hene Ereig­nisse, wie z.B. Unwet­ter oder unkon­trol­lier­bare Menschen­men­gen, zu Schä­den führen.
- Veran­stal­tun­gen im Ausland: Wenn Ihre Veran­stal­tung im Ausland statt­fin­det, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch im jewei­li­gen Land gültig ist und ausrei­chende Deckung bietet.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genauen Bedin­gun­gen und Deckungs­sum­men einer Veran­stal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung je nach Versi­che­rer und Art der Veran­stal­tung vari­ie­ren können. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer solchen Versi­che­rung gründ­lich zu infor­mie­ren und gege­be­nen­falls eine unab­hän­gige Bera­tung in Anspruch zu nehmen

21. Was macht ein Versi­che­rungs­mak­ler?

Ein Versi­che­rungs­mak­ler ist ein unge­bun­de­ner Bera­ter, der als Vermitt­ler zwischen Versi­che­rungs­neh­mern und Versi­che­rungs­ge­sell­schaf­ten fungiert. Im Gegen­satz zu einem Versi­che­rungs­ver­tre­ter, der nur die Produkte einer bestimm­ten Versi­che­rungs­ge­sell­schaft vertritt, arbei­tet ein Versi­che­rungs­mak­ler mit einer Viel­zahl von Versi­che­rungs­un­ter­neh­men zusam­men und kann daher eine unab­hän­gige und objek­tive Bera­tung anbie­ten.

Zu den Aufga­ben eines Versi­che­rungs­mak­lers gehö­ren:
- Bedarfs­ana­lyse: Der Versi­che­rungs­mak­ler analy­siert den Bedarf des Kunden und ermit­telt die Versi­che­rungs­be­dürf­nisse in Bezug auf die indi­vi­du­elle Lebens­si­tua­tion, den Beruf, die Fami­lie und den Gesund­heits­zu­stand.
- Ange­bots­er­stel­lung: Der Versi­che­rungs­mak­ler erstellt ein indi­vi­du­el­les Ange­bot, das auf die Bedürf­nisse des Kunden abge­stimmt ist und vergleicht verschie­dene Versi­che­rungs­pro­dukte von unter­schied­li­chen Versi­che­rungs­ge­sell­schaf­ten.
- Vertrags­ab­schluss: Der Versi­che­rungs­mak­ler unter­stützt den Kunden beim Abschluss des Versi­che­rungs­ver­trags und über­nimmt die Kommu­ni­ka­tion mit der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft.
- Betreu­ung und Scha­dens­re­gu­lie­rung: Der Versi­che­rungs­mak­ler über­nimmt auch die Betreu­ung des Kunden während der Vertrags­lauf­zeit und steht bei Fragen und Proble­men zur Verfü­gung. Im Scha­dens­fall unter­stützt er den Kunden bei der Scha­dens­mel­dung und Regu­lie­rung.
- Vertrags­an­pas­sung: Der Versi­che­rungs­mak­ler über­prüft regel­mä­ßig die Versi­che­rungs­be­dürf­nisse des Kunden und passt den Versi­che­rungs­schutz gege­be­nen­falls an.

Die Leis­tun­gen eines Versi­che­rungs­mak­lers werden in der Regel durch Provi­sio­nen der Versi­che­rungs­ge­sell­schaf­ten vergü­tet. Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass ein Versi­che­rungs­mak­ler gesetz­lich verpflich­tet ist, dem Kunden ein indi­vi­du­el­les und auf dessen Bedürf­nisse abge­stimm­tes Ange­bot zu unter­brei­ten und sich dabei an bestimmte ethi­sche und recht­li­che Grund­sätze zu halten.

22. Was muss man bei einem Versi­che­rungs­scha­den machen?

Wenn Sie einen Versi­che­rungs­scha­den haben, soll­ten Sie so schnell wie möglich handeln. Hier sind einige Schritte, die Sie beach­ten soll­ten:

- Scha­den melden: Melden Sie den Scha­den umge­hend bei Ihrer Versi­che­rungs­ge­sell­schaft. In der Regel müssen Sie den Scha­den inner­halb einer bestimm­ten Frist melden, die in Ihrem Versi­che­rungs­ver­trag fest­ge­legt ist. Die Kontakt­da­ten finden Sie in der Police oder auf der Webseite der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft.
- Scha­den doku­men­tie­ren: Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den so gut wie möglich. Machen Sie Fotos von beschä­dig­ten Gegen­stän­den oder Gebäu­den und notie­ren Sie sich alle rele­van­ten Details, wie z.B. Zeit­punkt, Ort und Umfang des Scha­dens.
- Scha­den begren­zen: Unter­neh­men Sie Maßnah­men, um den Scha­den zu begren­zen. Vermei­den Sie weitere Schä­den, indem Sie beispiels­weise defekte Rohre abdich­ten oder durch Regen­was­ser beschä­digte Gegen­stände aus dem Haus entfer­nen.
- Scha­dens­mel­dung ausfül­len: Füllen Sie das Scha­dens­for­mu­lar aus, das Ihnen von der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft zur Verfü­gung gestellt wird. Geben Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen an und fügen Sie alle Doku­mente bei, die den Scha­den bele­gen.
- Scha­den regu­lie­ren: Die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft wird den Scha­den prüfen und gege­be­nen­falls einen Gutach­ter beauf­tra­gen. Wenn der Scha­den abge­deckt ist, wird die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft Ihnen den Betrag erstat­ten, der in Ihrem Versi­che­rungs­ver­trag verein­bart wurde.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genauen Schritte, die Sie unter­neh­men müssen, je nach Art des Scha­dens und Ihrer Versi­che­rungs­po­lice vari­ie­ren können. Es ist daher ratsam, sich vorab über die genauen Bedin­gun­gen und Vorge­hens­wei­sen bei einem Scha­den­fall zu infor­mie­ren.

23. Was passiert, wenn ich den Versi­che­rungs­bei­trag nicht zahle?

Wenn Sie Ihren Versi­che­rungs­bei­trag nicht bezah­len, kann dies verschie­dene Konse­quen­zen haben, abhän­gig von der Art der Versi­che­rung und den Bedin­gun­gen in Ihrem Versi­che­rungs­ver­trag. Hier sind einige mögli­che Auswir­kun­gen:

- Mahnun­gen: Wenn Sie den fälli­gen Versi­che­rungs­bei­trag nicht inner­halb der Zahlungs­frist beglei­chen, wird Ihnen die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft eine Mahnung senden. In der Regel haben Sie dann noch eine zusätz­li­che Frist, um den Beitrag zu zahlen. Soll­ten Sie dies nicht tun, kann dies weitere Konse­quen­zen haben.
- Kündi­gung des Versi­che­rungs­ver­trags: Wenn Sie Ihren Versi­che­rungs­bei­trag auch nach mehre­ren Mahnun­gen nicht bezah­len, kann die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft Ihren Versi­che­rungs­ver­trag kündi­gen. In diesem Fall verlie­ren Sie den Versi­che­rungs­schutz und müssen even­tu­ell Schä­den selbst tragen.
- Scha­dens­er­satz­an­sprü­che: Wenn Sie ohne Versi­che­rungs­schutz einen Scha­den verur­sa­chen, können Sie für die Kosten des Scha­dens haft­bar gemacht werden. Das kann sehr teuer sein und im schlimms­ten Fall Ihre finan­zi­elle Exis­tenz gefähr­den.

Es ist daher wich­tig, dass Sie Ihren Versi­che­rungs­bei­trag pünkt­lich bezah­len, um Ihren Versi­che­rungs­schutz aufrecht­zu­er­hal­ten. Wenn Sie Schwie­rig­kei­ten haben, den Beitrag zu bezah­len, soll­ten Sie sich früh­zei­tig mit Ihrer Versi­che­rungs­ge­sell­schaft in Verbin­dung setzen, um gemein­sam eine Lösung zu finden.

24. Wann kann man seine KFZ- Versi­che­rung wech­seln?

Die Kündi­gungs­mög­lich­kei­ten für KFZ-Versi­che­run­gen hängen von den Vertrags­be­din­gun­gen ab, die zwischen dem Versi­che­rungs­neh­mer und dem Versi­che­rungs­un­ter­neh­men verein­bart wurden. Im Allge­mei­nen gilt jedoch Folgen­des:

- Ordent­li­che Kündi­gung: Eine ordent­li­che Kündi­gung ist in der Regel zum Ende der Vertrags­lauf­zeit möglich, die norma­ler­weise ein Jahr beträgt. Die Kündi­gungs­frist beträgt in der Regel einen Monat, d.h. die Kündi­gung muss dem Versi­che­rungs­un­ter­neh­men spätes­tens einen Monat vor Ablauf der Vertrags­lauf­zeit vorlie­gen.
- Außer­or­dent­li­che Kündi­gung: Eine außer­or­dent­li­che Kündi­gung ist in bestimm­ten Situa­tio­nen möglich, z.B. wenn sich die Beitrags­höhe erhöht, der Versi­che­rungs­um­fang verrin­gert oder der Versi­che­rungs­neh­mer sein Fahr­zeug verkauft hat. Die Frist für eine außer­or­dent­li­che Kündi­gung beträgt in der Regel einen Monat ab Kennt­nis­nahme des Kündi­gungs­grun­des.

Es ist wich­tig, die genauen Bedin­gun­gen des Versi­che­rungs­ver­trags zu prüfen, um sicher­zu­stel­len, dass die Kündi­gung korrekt und recht­zei­tig erfolgt. In der Regel kann die Kündi­gung schrift­lich per Brief oder E‑Mail erfol­gen.

Noch Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Versi­che­rungs­welt und unsere Leis­tun­gen persön­lich zur Verfü­gung.

Kontakt

L&S Versi­che­rungs­kon­tor GmbH
Lübsche Straße 63
23966 Wismar
Tel.: (03841) 210060
Fax: (03841) 258347
E‑Mail: info@ls-gruppe.de

So errei­chen Sie uns im Büro

Mo. & Di. 10:00 bis 16:00 Uhr
Mi. (tel.) 10:00 bis 13:00 Uhr
Do. 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr. nur nach Verein­ba­rung

Cookie Consent mit Real Cookie Banner