| |
Fahrerschutzversicherung
Im Gegensatz zur Insassen-Unfallversicherung leistet die Fahrerschutz-Versicherung nach tatsächlich
entstandenem Schadenumfang. Sie bezahlt bei Personenschäden auch Schmerzensgeld und übernimmt
die Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung. Geleistet wird für Schäden,
die der Fahrer ganz oder teilweise selbstverschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger unbekannt oder
mittellos ist. Können die Ansprüche gegen einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse) gerichtet und durchgesetzt werden, übernimmt die Fahrerschutz - Versicherung die mögliche Differenz zu den
tatsächlich entstandenen Kosten.
|
|

|